In der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) mit Sitz in Berlin arbeiten Juristen aus allen Rechtsgebieten und Berufsgruppen für eine Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts zusammen. Dabei haben sie keine Angst vor „hohen Tieren“, wenn dies zum Schutz der Tiere geboten ist.
So wie in diesem Fall, in dem Tierrechte eklatant verletzt werden durch Umgehung von Verboten. 30 trächtige Rinder sollen unter schlimmen Bedingungen nach Marokko transportiert werden wo ihnen nach der Qual des Transports noch Schlimmeres bevor steht: Grausames Schächten. Wer je Bilder davon gesehen hat wird diese nie mehr vergessen. Die Panik und Qual in den Augen dieser wundervollen Lebewesen, die Schreie. Einfach unmenschlich, wie Menschen mit fühlenden Lebewesen umgehen. Niedersachsen gilt als „Schlupfloch“ für derartige Transporte. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast spielt den Ball zurück nach Bayern, da es sich um bayerische Tiere handelt. Den Tieren hilft es nicht.
Die aktuelle Pressemitteilung der DJGT:
„Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen
Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.
Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.
Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.
Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.“
Zur Homepage: Pressemitteilungen – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (djgt.de)