Der Kreis Heinsberg in NRW hat die Zahl der „Corona-Toten“ nach unten korrigiert und die Korrektur an das RKI gemeldet. Dort wurden die Zahlen aber anscheinend nicht angepasst. Verbreitet das RKI also bewusst falsche Zahlen?
Was ist genau passiert?
Der Kreis Heinsberg schrieb am 14. April 2021 auf seiner Homepage:
„Nach erneuter Sichtung der Totenscheine und kritischer Prüfung der Todesursachen kann in 37 Fällen die SARS-CoV-2-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Versterben gesehen werden. Daher wird die Todesstatistik um diese Anzahl korrigiert.“
Die Anzahl der „Corona-Toten“ wurde damit um rund 10 % nach unten korrigiert. Grund genug nachzuhaken.
Mit Todeszahlen und angeblicher Angst vor Überlastung der Krankenhäuser wurden und werden schließlich massive Grundrechtseinschränkungen begründet. Wirtschaftliche Existenzen werden vernichtet. Alte Menschen mussten einsam sterben. Diese Unmenschlichkeit wurde auch noch zynisch damit begründet, die Schwächeren schützen zu wollen. Wir wissen von Suiziden und vielen anderen schwerwiegenden Folgen. All das aufgrund von Zahlen, die Objektivität vermitteln sollen. Todeszahlen. Inzidenzen. Auslastung von Krankenhäusern.
Lug und Trug?
Wurden wir bei der Auslastung von Krankenhäusern skrupellos belogen und betrogen? Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes ist in den Medien von „Krankenhaus-Betrug“ und „Phantom-Betten“ die Rede. Die FAZ fordert sogar:
„Die Mängel müssen ein politisches Nachspiel haben – und für manches Krankenhaus ein strafrechtliches.“
Eine endgültige Klärung steht aus. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Bericht ist nicht öffentlich einsehbar sondern liegt nur bestimmten Medien vor. Das fördert Spekulationen und Mißtrauen.
https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/spur-fuehrt-in-die-region_a238068
Die Inzidenzen als Kriterium für Grundrechtseinschränkungen sind als völlig willkürlich in der Kritik.
Die Art „Corona-Tote“ zu erfassen bläht die Statistik künstlich auf. Wer positiv auf „Covid-19“ getestet wurde und dann in Folge eines Autounfalls stirbt ist eben kein „Corona-Toter“.
All die genannten Zahlenwerke zur Begründung der Maßnahmen sind äußerst fragwürdig. Und jetzt die Sache mit den Toten aus Heinsberg.
Wie kam es dazu?
Waren die betreffenden Verstorbenen gar nicht infiziert?
Andernfalls hätte man die Zahlen zumindest nicht korrigieren müssen. In die Statistik gehen bekanntlich auch Tote ein, die positiv getestet waren und sich dann ohne Fallschirm aus dem Flugzeug stürzen.
Selbst die „Faktenchecker“ von „Correctiv“ konnten dies bereits am 23.04.2020 nur bestätigen.
„Coronavirus: Ja, auch Infizierte, die gewaltsam sterben, werden in die Statistik aufgenommen“
Anlass des „Faktenchecks“ war Folgender:
„Auf Whatsapp wird derzeit offenbar ein Bild geteilt, das aussieht wie eine Nachricht im Fernsehen. Es handelt sich dabei um eine Fotomontage, die einen fallenden Mann über Wolken zeigt. Darunter stehen die Worte: „Fallschirmspringer ohne Fallschirm – stirbt am Coronavirus“. Zusätzlich zu dem Bild wird außerdem diese Nachricht in der Messenger-App verbreitet: „Die Statistik des RKI lügt. Selbst ein positiv getesteter Selbstmörder, dessen Todesursache offensichtlich nicht Corona ist, kommt in die Statistik der Coronatoten.“
Die „Faktenchecker“ von AFP drücken der Aussage, dass „corona-positive“ Unfallopfer in der Statistik gezählt werden, den Stempel „Irreführend“ auf. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass viele nur die Überschrift lesen. Im „Faktencheck“ selbst kann die Aussage nämlich nicht widerlegt werden.
Derzeit ist die offizielle Sprachregelung des RKI diese:
„In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.“
Fast wortgleich hat das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit Datum vom 23.10.2020 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Mannes (AFD) geantwortet.
Das ist bemerkenswert, weil es in dieser Antwort weiter heißt:
„Bei den genannten Beispielen einem Autounfall oder Suizid ist die Todesursache abschließend nachweisbar, weshalb derartige Fälle nicht in die COVID-19-Todesfallstatistik einfließen würden. Im Übrigen werden in der Todesursachenstatistik die vom Arzt festgestellten Ursachen dargestellt.“
http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0009685.pdf
Demnach würden nur Fälle als „Coronatote“ gemeldet, bei denen die Todesursache so auch im Totenschein steht. Das mag für Bayern vielleicht richtig sein. Allgemein gilt das nicht, wie wir noch sehen werden.
Welche Umstände führten im Kreis Heinsberg zur Korrektur?
Der Kreis Heinsberg teilte dazu mit:
„Der Leiterin unseres Gesundheitsamtes ist in einigen Fällen aufgefallen, dass zwischen überstandener Coronainfektion und Todeszeitpunkt eine lange Zeitspanne liegt und daher ein Versterben an Corona eher unwahrscheinlich ist.“
Es erfordert in der heutigen Zeit Rückgrat und Mut, derartige Fehler zu korrigieren und darüber zu informieren. Die Leiterin des Gesundheitsamtes hat beides bewiesen.
Die Kritik gilt allein dem Umgang des RKI mit der Wahrheit.
Zurück nach Heinsberg. Ich ging zunächst davon aus, dass die Totenscheine der als „Corona-Tote“ gemeldeten Verstorbenen auch „Corona“ als Todesursache enthielten. Das stimmte aber nicht.
In die Statistik des RKI gehen also auch Verstorbene ein, bei denen der Totenschein etwas völlig anderes ausweist.
Die Angehörigen sind womöglich ahnungslos, dass ihre Verstorbenen dafür herhalten müssen oder mussten, die Todeszahlen hoch zu pushen.
Was sagt das RKI? Wurden auch dort die Zahlen nach unten korrigiert?
Der Kreis Heinsberg sagt „Ja“. Und das RKI?
Ich fragte bei der Pressestelle des RKI nach und zitierte vorab die Pressemitteilung des Kreises Heinsberg:
„…Haben Sie diese Korrektur ebenfalls durchgeführt…?
Wenn ja: Für welchen Zeitraum haben Sie die Korrektur vorgenommen?
Wenn nein: Warum nicht?“
Antwort des RKI:
„Das RKI hat keine Aufgaben im Bereich Sichtung von Totenscheinen.“
Ein offensichtliches Ausweichen.
Ich hakte nach:
„Hier bitte ich höflich um Beantwortung der konkreten Fragen.“
Keine Antwort.
Ich will nichts Falsches berichten. Daher gab ich am 08.06.2021 dem RKI ein weiteres Mal die Gelegenheit, den Verdacht, dass bewusst falsche Zahlen verbreitet werden, auszuräumen:
„…meine Nachfragen blieben leider unbeantwortet. Zu Frage 7 muss ich daher davon ausgehen, dass das RKI die durch den Kreis Heinsberg übermittelte Korrektur nicht übernommen, die eigenen Zahlen also nicht korrigiert hat, sofern ich bis zum 10.06.2021 nichts Gegenteiliges inklusive nachvollziehbarer Angaben zur Korrektur von Ihnen vernehme.“
Wieder keine Antwort.
Das legt nahe, dass keine Korrektur erfolgt ist. Die Menschen werden in die Irre geführt. Sind nur hohe Todeszahlen gute Zahlen?
Warum soll die praktizierte „Übererfassung“ von Toten besser sein als eine korrekte Erfassung?
Auch das wollte ich vom RKI wissen.
Frage:
„Als Argument für die Art der Zählweise wird genannt: „Untererfassung“ vermeiden. Das führt zu „Übererfassung“. Warum ist dies erwünscht, während Untererfassung kritisch gesehen wird? Warum erfolgt keine möglichst exakte Erfassung wie in anderen Fällen auch?“
Antwort des RKI:
„Uns ist das Argument nicht bekannt. Das können wir nicht kommentieren.“
Wirklich nicht?
Meine Nachfrage:
„Wenn diesem Faktencheck Glauben geschenkt werden kann handelt es sich um das Argument des RKI (Frau Degen):
„Die Fälle „verstorben an Coronavirus“ und „verstorben mit Coronavirus“ werden also zusammengefasst, um ein genaueres Bild der Todesfälle zu bekommen. Damit solle verhindert werden, dass die Todesfälle untererfasst werden, so Degen.“
Sollte das Zitat richtig sein bitte ich noch einmal um Beantwortung meiner Fragen. Sollte es falsch sein bitte ich auch hier um entsprechende Information.“
Keine Antwort.
Damit bleiben zwei mögliche Optionen:
Entweder die Faktenchecker von „Correctiv“ haben sich das Zitat ausgedacht oder jedenfalls falsch zitiert. Ziemlich unwahrscheinlich. Gegen ein falsches Zitat hätte sich das RKI wohl verwehrt.
Oder das Zitat ist richtig und das RKI hat sich auch hier um eine Antwort gedrückt, etwa weil es keine schlüssige Antwort gibt.
Die Übererfassung ist nicht zu leugnen
Todeszahlen unseriös aufzubauschen passt nicht zu dem Anspruch seriöser Wissenschaft. Je exakter die Datenbasis umso ehrlicher und besser die Erkenntnisse. Das Interesse an einer derartigen Basis ist hier nicht erkennbar. Folglich müssen andere Ziele im Vordergrund stehen. Wem nutzen zu hohe Todeszahlen, die Angst und sogar Panik schüren? Mit Angst lässt sich verkaufen, was sonst unverkäuflich wäre. Mit Angst kann man Menschen steuern. Stehen realistische, ehrliche Zahlen und die Wahrheit dem im Weg?