Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht
e.V. (DJGT) zu der morgigen Plenumssitzung des Bundesrates –
Tierqual in Drittländern
Auf Antrag des Landes Hessen wird morgen im Bundesrat darüber abgestimmt, ob es in
Zukunft verboten sein soll, lebende Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu transportieren, wo ihnen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene
Schlachtung/Schächtung droht.
Das Tierschutzproblem: Aus zahlreichen Berichten von Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen geht hervor, dass es insbesondere im Nahen Osten, in Nordafrika und in Teilen von Asien Staaten gibt, in denen Tiere, wenn sie aus Deutschland zehntausendfach pro Jahr dorthin transportiert und verkauft werden, unter
tierquälerischen Begleitumständen gehalten und schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft
betäubungslos geschlachtet/geschächtet werden. U. a. zählen dazu die Türkei, Marokko,
Usbekistan und der Libanon.
Berlin, 24. Juni 2021
Dieses Vorgehen verstößt gegen geltendes Recht. Die Berichte haben das
Europäische Parlament schon am 14. Februar 2019 zu der Erkenntnis gelangen lassen,
dass Schlachtungen in diesen Ländern „mit extremem und langdauerndem Leiden und
regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen für den Tierschutz bei
Schlachtungen einhergehen“ und solche Transporte deswegen verboten werden sollten.
Ein nationales Verbot ist möglich. Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12.
Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, mit Hilfe einer auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 des
Tierschutzgesetzes gestützten Rechtsverordnung solche Tiertransporte künftig zu
verbieten. Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Tiertransportverbot –
wie aus Art. 13 AEUV, insbesondere aber auch aus Artikel 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar. Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung. Deren Ergebnisse werden aber insbesondere vom BMEL geleugnet und ein Verbot als europarechtswidrig angesehen –
eine juristische Begründung bleibt das BMEL aber schuldig.
Das BMEL sperrt sich. Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender
Rinder und Schafe in diese Länder zu unterbinden oder auch nur einzuschränken.
Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats am 11. Juni 2021 empfohlen,
einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts der
Tiertransporte nur zuzustimmen, wenn darin auch der Transport lebender Tiere in die
genannten Staaten verboten wird. Morgen wird der Bundesrat über ein solches Verbot
abstimmen.
Unsere Forderung: Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert die
Bundesländer dringend auf, dem geplanten Transportverbot von lebenden Tieren
zuzustimmen und so zu verhindern, dass weiterhin große Zahlen – zehntausende jedes
Jahr – von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Rindern und Schafen in diesen Seite 3 von 3
Ländern unter kaum vorstellbaren Schmerzen auf tierquälerische Weise geschlachtet
werden. Die Behauptung der Transportunternehmer, mit den Transporten solle eine
einheimische Milchviehpopulation aufgebaut werden, ist nicht belegbar. In den relevanten
Ländern gibt es keine Populationen von Tieren, die auch nur annähernd den Zahlen der
dorthin exportierten Tiere entspricht.
In der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. mit Sitz in Berlin
setzen sich Juristen aus allen Rechtsgebieten und Berufsgruppen gemeinsam für eine
Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein.
Kontakt zu unserer Pressereferentin Jeannine Boatright: j.boatright@djgt.de oder über
poststelle@djgt.de