Update vom 10.09.2021
Am Mittwoch, den 08.09.2021, fand im Auftrag des Impfzentrums des Kreises Recklinghausen eine Impfaktion an der Rosa-Parks-Schule, einer Gesamtschule der Stadt Herten, statt.
Begleitet wurde die Aktion von einem größeren Polizeieinsatz, unterstützt vom Ordnungsamt der Stadt Herten.
134 Schüler, auch von anderen Schulen, sollen bei der Aktion geimpft worden sein. Angelockt durch ein oder zwei Kugeln Eis und einen schulfreien Tag als Belohnung, bestätigte einer der Schüler. Er selbst wolle das nicht und seine Eltern würden auch nicht zustimmen, berichtete der Junge selbstbewusst.
Schwerwiegender Eingriff
Eine Zustimmung der Eltern war nur für die Kinder zwischen 12 und 14 Jahren erforderlich. Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne Zustimmung der Eltern geimpft werden. Nur aufgrund des Alters wird hier also anscheinend die erforderliche Fähigkeit vorausgesetzt, eine verständige Entscheidung über einen schwerwiegenden Eingriff – medial gern als kleiner „Pieks“ verharmlost – zu treffen.
„Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht von Kindern davon aus, dass es sich bei der Impfung aufgrund der möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen unterschiedlicher Intensität und Dauer um einen schwerwiegenden Eingriff handelt. Dem ist zuzustimmen.“ heißt es auf der Homepage des Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA).
Ungeachtet dessen könnten Jugendliche ab 15 Jahren ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden. Das jedenfalls ist der Standpunkt der Verantwortlichen seitens der Stadt Herten, der Schulleitung, des Kreises Recklinghausen und des medizinischen Personals. Auch der Polizei? Auf Nachfrage teilte die Pressestelle der Polizei mit, „dass die rechtliche Bewertung nicht Aufgabe der Polizei ist.“
Wie sieht es denn rechtlich aus?
Differenzierter als die oben Genannten sehen es die qualifizierten Juristen des Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte. Sie haben eine sehr hilfreiche, fundierte schriftliche Einschätzung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Es geht um die Fragen, wer unter welchen Voraussetzungen welchen Straftatbestand verwirklicht und um die Wirksamkeit der Einwilligung von Kindern bzw. Jugendlichen.
Objektiver Fakt: Bei der Impfung handelt es sich um Körperverletzung.
„Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt.“ (“KRiStA“)
Wie schwer diese ist, hängt von den Folgen ab. Ob sie strafbar ist und mit welchem Strafmaß diese Strafbarkeit bedroht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zivilrechtliche Risiken aufgrund von Haftungsfragen für Ärzte, Behördenleiter, Schulleiter etc. wurden nicht erörtert.
Die Juristen haben ihre Information so formuliert, dass jeder verständige Mensch auch als juristischer Laie sie verstehen kann.
Aus der Arbeit geht hervor, dass keinesfalls pauschal nur aufgrund des Alters auf die Einwilligungsfähigkeit bei Jugendlichen geschlossen werden kann. Die Juristen führen schwergewichtige Unwägbarkeiten an wie z. B. die vielen widersprüchlichen „Informationen“ und auch die Tatsache, dass noch nicht einmal alle laufenden Studien abgeschlossen sind. Wie soll ein Jugendlicher so eine informierte Einwilligung abgeben können, die den bisher strengen rechtlichen Anforderungen genügt?
Die kritischen Richter und Staatsanwälte dazu:
„Vor dem Hintergrund so vieler Unsicherheiten erscheint es absurd, einem Jugendlichen zuzumuten, hier alleine eine Entscheidung zu treffen, während derselbe Jugendliche nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für einen Fahrradkauf die Zustimmung seiner Eltern benötigt.“
Ihr Fazit:
„Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.“
Es wird schon alles seine Richtigkeit haben
Die Juristen stellen mit ihrer Arbeit Informationen zur Verfügung, ohne die eine vernünftige Einordnung einer Impfaktion, wie sie in Herten stattgefunden hat, nicht möglich ist. Gespräche mit Betroffenen und Kommentare im Internet zeigen, dass viele Eltern (verständlicherweise) glauben – und auch glauben wollen – es habe schon alles seine Richtigkeit.
Setzen solche Aktionen bewusst auf Informationslücken?
Nirgendwo findet sich ein Hinweis auf die fundierte juristische Einschätzung der Richter und Staatsanwälte. Nicht bei den Initiatoren und Verantwortlichen in der Schule oder der Kreisbehörde. Auch nicht in den Medien, die für die Aktion geworben hatten.
Vor dem rechtlichen Hintergrund wirkt die Situation jedoch anders als der erweckte Anschein.
Die „Hertener Allgemeine“ (Medienhaus Bauer) machte direkt nach der Impfaktion noch am selben Tag wie folgt Stimmung:
„HEUTE IMPFAKTION
Impfgegner sorgen für Polizei-Einsatz an der Rosa-Parks-Schule
Eine Gruppe von 20 Impfgegnern hat am Morgen für Unruhe und einen größeren Einsatz an der Rosa-Parks-Schule gesorgt. Dort finden heute Impfaktionen für Schüler/innen und Erwachsene statt.“
Sie stellte den Bericht auch auf Facebook ein, wo die wohl erwünschten, unqualifizierten Reaktionen nicht lange auf sich warten ließen.
„Leerdenker halt. Die können nix anderes.“ schrieb ein User.
Eine andere Kommentatorin schrieb, versehen mit einem so genannten „Kotzsmiley“:
„Wahnsinn was die veranstalten. Können die nicht einfach in ihrer Blase bleiben und aufhören den allwissenden Messias zu spielen? Sollen die sich doch einfach nicht impfen lassen und gut ist. Nein die belästigen Kinder und Jugendliche in ihrem Wahn
Unanständig hoch¹²“
Eine Stimmung, wie sie nicht ganz zufällig entstanden ist sondern erzeugt wurde.
Mit Wahrheit lügen
Es gibt den Ausdruck „Mit Wahrheit lügen“. Man kann durch Weglassen relevanter Informationen nach außen hin einen Eindruck vermitteln, der völlig anders ist als er unter Einbeziehung der wichtigsten Fakten wäre. Ich habe dies selbst unzählige Male erlebt.
Beispiel:
Mir wurde etwa in einem Fall vorgeworfen, einen bestimmten Punkt nicht auf eine Tagesordnung gesetzt zu haben. Der gezielt vermittelte Eindruck: Sie will etwas vertuschen. Die Wahrheit: Ich habe den Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Aber auch sonst keinen Punkt, weil ich die Tagesordnung gar nicht erstellt habe, sondern bedingt durch Abwesenheit mein Vertreter zuständig war. Mit Wahrheit lügen. So geht das.
Die „Hertener Allgemeine“ erweckt zumindest bei dem flüchtigen Leser potenziell den Eindruck, als hätten angebliche Impfgegner etwas getan, was einen Polizeieinsatz erfordert habe. Die nach außen sichtbaren Taten: Anwesenheit. Freie Meinung äußern. Gesicht zeigen. Die überaus wichtigen rechtlichen Fragen hat das Blatt einfach weg gelassen, so dass diejenigen, die mögliche Straftaten durch ihre Anwesenheit verhindern wollten, als die „Täter“ da stehen. Schuldumkehr nennt man das.
Die Überschrift vermittelt dem oberflächlichen Leser den Eindruck, als habe die Polizei wegen des Verhaltens der angeblichen Impfgegner extra ausrücken müssen. Sie wäre aber auch vor Ort gewesen, wenn niemand gekommen wäre. Erst im weiteren Verlauf des Artikels heißt es:
„Dass sich Impfgegner vor der Gesamtschule an der Fritz-Erler-Straße treffen wollen, war bereits am Dienstagabend durchgesickert. Daher waren am Mittwochmorgen (8.09.) schon frühzeitig das Ordnungsamt mit sechs Mitarbeitern und die Polizei mit mehreren Streifenwagen vor Ort.“
Die Polizei war also schon da, bevor überhaupt irgendeiner der Bürger vor Ort war.
Demo oder keine Demo?
In der Printausgabe der Zeitung ist von zwei Strafanzeigen gegen Teilnehmer der „Demo“ die Rede. In einem Fall war ich dabei als eine Polizistin einem der Betroffenen sinngemäß erklärte, man habe ihn als den Versammlungsleiter ausgemacht und würde Strafanzeige erstatten. Er nahm dies ruhig und gelassen zur Kenntnis. Zuvor hatte die Polizei mehr als eine Stunde lang beobachtet aber nichts gegenüber dem Mann beanstandet. Er stand einfach da – auf öffentlichem Bürgersteig vor dem Schulgebäude – und artikulierte absolut friedlich seine Meinung. Nicht mehr. Nicht weniger. Zwar mit Megaphon, um gehört zu werden (die Verantwortlichen verteilten sich geschätzte 20-50 m entfernt auf dem Schulgelände), aber friedlich.
Die Polizei machte keine Anstalten, eine potenzielle Straftat, die später dann zur Anzeige führte, präventiv zu verhindern. Zumindest habe ich nichts Entsprechendes sehen können. Ich fragte die Polizistin, was konkret dem Mann vorgeworfen wird und woran sie festmacht, dass er Versammlungsleiter sei. Das Megaphon? Die Polizistin sagte, die Gesamtsituation sei entscheidend. Nichts Konkretes also.
Auch das es gar nicht um ein Treffen von „Impfgegnern“ ging lässt die „Hertener Allgemeine“ im Dunkeln.
Am Abend vor der Impfaktion wurden „Hilferufe“ zu der Impfaktion über verschiedene Kanäle geteilt. Eine sehr besorgte Mutter habe um Hilfe gebeten und darum, zur Schule zu kommen, schrieb ein Mann. Die Polizei vor Ort wüsste bereits Bescheid und sei auf der Seite der besagten Mutter. Der Schreiber habe geweint und bat, zu kommen. Für die Kinder und ihre Zukunft. Es entstand der Eindruck als bestünde Gefahr für die Kinder, geimpft zu werden ohne Zustimmung der Eltern bzw. ohne eigenes wirksames und verständiges Einverständnis.
Von einem „Treffen“ von Impfgegnern oder einer Demonstration war also gar nicht die Rede, sondern von Hilfe in der (tatsächlichen oder emotionalen) Not. So kam es rüber. Dementsprechend gab es auch keinen „Veranstalter“. Unabhängig voneinander sind nach meiner Wahrnehmung aufgrund von Gesprächen vor Ort Menschen zur Schule gekommen, auch kurzfristig oder sogar spontan, um die Mutter zu unterstützen. Zumindest teilweise zunächst im Glauben, die Polizei sei auch vor Ort, um eventuelle Straftaten wie Körperverletzung an Kindern zu verhindern. Vor Ort waren Unterstützer, Polizei, Ordnungsamt und andere städtische Vertreter. Die Mutter selbst war nicht da. Sie kam nach einigen Stunden hinzu und hielt eine Rede, als einige schon gegangen waren, meine Person eingeschlossen.
Nachfragen bei der Mutter zum Stand der Dinge vom heutigen Tage blieben inhaltlich unbeantwortet. Meine „Propaganda“ könne ich für mich behalten, hieß es, um nur eine der wenig charmanten und auch unfairen Aussagen zu benennen. Was sagt man dazu? Erstmal tief durchatmen.
Im Gesamtkontext schätze ich die Situation so ein, dass hier erstens ein gewaltiges Missverständnis vorliegt. Die Dame kennt mich ebenso wenig wie ich sie. Und dass zweitens aus den kuriosen Antworten eine gehörige Ablehnung aller spricht, die auch nur im Ansatz mit Journalismus zu tun haben. Einerseits kann man es vielleicht nicht verdenken. Medienvertreter haben unglaublich viel Porzellan zerschlagen. Andererseits sind pauschale Vorurteile noch nie hilfreich gewesen für ein gutes Miteinander. Ich habe weiß Gott selbst in erheblichem Ausmaß negative Erfahrungen mit Journalisten gemacht. Umso mehr weiß ich aber die anständigen „Exemplare“ zu schätzen statt sie in „Sippenhaft“ zu nehmen.
Es ist regelrecht bizarr. Auf allen Seiten ist Angst und Misstrauen spürbar. Offen zu reden wagen viele schon länger nicht mehr. Die Spaltung der Gesellschaft ist gravierend. All das ist nicht gut. Außer für die Profiteure, versteht sich. Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
Die Schulleiterin Stephanie Brzoza soll am Dienstagabend kritische E-Mails erhalten haben, in denen von einer Demo die Rede gewesen sei, heißt es in der Printausgabe der „Hertener Allgemeine“. Die städtische Sozialmanagerin Uschi Dorka erklärte sinngemäß in die Kamera, man habe den Verfassungsschutz einschalten müssen. Ich habe bei der Polizei nachgefragt, ob dies zutrifft. Eine hilfreiche Antwort liegt nun vor. (s. folgendes Update)
Update 10.09.2021: Was ist dran an der Behauptung zu angeblich verfassungswidrigen E-Mails?
Die zuständige Pressestelle der Polizei kann zumindest derzeit nicht bestätigen, dass verfassungsfeindliche E-Mails eingegangen sind. „Die Ermittlungen sind diesbezüglich nicht abgeschlossen. Aussagen, ob es sich um „verfassungsfeindlichen“ Inhalt handelt, können zurzeit noch nicht getroffen werden.“ heißt es in der Antwort. Die Sichtung und rechtliche Bewertung durch die Fachdienststelle dauere noch an.
Wie kommt dann die Sozialmanagerin dazu, öffentlich von E-Mails (Mehrzahl!) mit verfassungsfeindlichen Inhalten zu reden, wenn selbst die Experten die Prüfung bis heute nicht abgeschlossen haben? Offensichtlich verfassungsfeindlich können die E-Mails demnach zumindest nicht gewesen sein.
Der Vorwurf wiegt sehr schwer und ist geeignet, Menschen erheblich in Misskredit zu bringen sowie ihren Ruf nachhaltig zu schädigen – zumal manche auch noch in der Zeitung abgebildet waren. Je schwerer ein Vorwurf, umso mehr Sorgfalt ist geboten, bevor man ihn öffentlich erhebt. Das muss auch eine städtische Mitarbeiterin wissen, welche zur Öffentlichkeitsarbeit befugt ist.
Wurden hier also möglicherweise gezielt Menschen mit verfassungsfeindlichen Aktivitäten in Verbindung gebracht, um sie zu diskreditieren? Warum sonst erhebt man so schwere, nicht belegte Anschuldigungen?
Was genau wurde gesagt?
Am 08.09.2021 äußerte sich die Sozialmanagerin der Stadt Herten, Uschi Dorka, vor laufender Kamera gegenüber der „Hertener Allgemeine“ mit betroffener Miene wie folgt: „…hat Frau Brzoza sich gemeldet, dass auch E-Mails mit verfassungsfeindlichem Inhalt ähm verschickt wurden. Deshalb mussten wir den Verfassungsschutz einschalten und auch verstärkte Polizeipräsenz und den KOD anfordern…“
KOD steht für Kommunaler Ordnungsdienst. Geht die Aussage der Verfassungsfeindlichkeit also auf die Schulleiterin zurück und wurde sie – womöglich aus Schlampigkeit – unkritisch übernommen?
Es ändert jedoch nichts daran, dass so etwas nicht in Ordnung ist. Ganz abgesehen davon, dass viel Glaubwürdigkeit verspielt wird. Heimlichtuerei und nicht belegte Behauptungen, die Menschen diskreditieren, sind nicht geeignet, das Vertrauen der kritischen Eltern zu gewinnen. Ganz im Gegenteil.
Ende des Updates
Bitte keine kritischen Fragen
Am Mittwoch an der Schule lag ebenfalls spürbar Angst in der Luft. Angst, Fragen zu beantworten und etwas „Falsches“ zu sagen.
Natürlich hätte ich auch mit den Verantwortlichen vor Ort in Herten gern ausführlicher geredet als dies möglich war. Sie gaben jedoch nur bestimmten Journalisten ausführlich Auskunft auf ihre Fragen. Vertreter von RTL und der „Hertener Allgemeine“ gehörten zu den „Auserwählten“. Kritische Journalisten unerwünscht. Fragen, die ich gern gestellt hätte, konnte ich nicht stellen, weil die Schulleiterin Brzoza mich des Schulhofes verwies. Die Frage nach dem Grund blieb unbeantwortet. Ich stellte dennoch unbeirrt allen Verantwortlichen zumindest die eigentlich doch „harmlose“ und berechtigte Frage:
„Ist Ihnen die Einschätzung der kritischen Richter und Staatsanwälte zu derartigen Impfaktionen bekannt?“
Schweigen im Walde. Die Schulleiterin forderte mich in zunehmend aggressivem Ton erneut auf, den Schulhof zu verlassen. Ich kam der Aufforderung nach.
Auch Uschi Dorka von der Stadt Herten wollte die einfache Frage nicht beantworten. Sie wusste es einfach besser. Kinder dürften ab 15 ohne Zustimmung der Eltern geimpft werden. Punkt. Gespräch beendet. Sie entzog sich weiteren Fragen, ebenso wie die Schulleiterin, durch Rückzug auf das Schulgelände und hinter die Polizeibarriere.
Erlass des Ministeriums
Ich hakte daher schriftlich beim Kreis Recklinghausen und beim Gesundheitsministerium des Landes NRW nach. Die Antworten erfolgten rasch und waren höflich formuliert. Der Kreis Recklinghausen richtet sich nach einem Erlass des Ministeriums. Zu der heiklen Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen heißt es darin:
„Bei der Impfung von 12- bis 15-Jährigen hat die Einwilligungserklärung grundsätzlich durch beide Erziehungsberechtigen zu erfolgen. Bei Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr kann die Einwilligung selbstständig durch die Jugendliche bzw. den Jugendlichen erfolgen, sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit in die Impfung auszugehen ist.“
Das stimmt überein mit der rechtlichen Einschätzung der kritischen Richter und Staatsanwälte. Entscheidend ist der letzte Halbsatz „sofern von der notwendigen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit in die Impfung auszugehen ist.“ Das ist der Knackpunkt. Kann es diese wirklich geben unter den gegebenen Umständen? Und wenn ja: Wer stellt sie wie fest? Ich fragte noch einmal nach und werde berichten, wenn Antworten vorliegen.
Letztlich dürfte die größte Verantwortung auf den Schultern des impfenden Arztes liegen. Wie kann dieser in jedem konkreten Einzelfall für jeden Jugendlichen diese Einwilligungsfähigkeit feststellen? Die zuständige Behörde muss sicher stellen, dass ihre eingesetzten Helfer die Prüfung sorgfältig vornehmen.
Jeder Arzt aber auch jeder Schulleiter und Behördenleiter dürfte gut beraten sein, sich die rechtliche Ausarbeitung der Juristen gut anzusehen und zu Herzen zu nehmen.
Ich stellte meine offenbar äußerst unliebsame Frage auch zwei der anwesenden Polizisten. Auch diese durften nicht antworten. Verweis an den Pressesprecher. Der Rest war Schweigen.
Warum dieses Schweigen?
Wäre ich die verantwortliche Schulleiterin oder Vertreterin der Stadt und ernsthaft davon überzeugt, etwas Gutes zu tun, würde ich mich aufrecht hinstellen und stolz erklären, warum die Aktion eine super Sache ist. Ich würde keine einzige Frage scheuen, weil ich mir als verantwortlicher Mensch alle denkbaren kritischen Fragen längst selbst gestellt und diese für mich beantwortet hätte. Andernfalls dürfte ich gar nicht mitmachen. Beamte haben die Pflicht zu „remonstrieren“, also klaren Einwand zu erheben, wenn sie etwas Unrechtmäßiges tun „sollen“. Bei Angestellten wird es analog auch so gesehen.
Für mich persönlich entstand der Eindruck, dass zumindest einige der Verantwortlichen genau wissen, dass sie etwas – sagen wir Fragwürdiges – tun. Abgerundet wurde der Eindruck durch ein fragwürdiges Erlebnis. Eine kleine Gruppe der Anwesenden stand vor der Schule und unterhielt sich mit drei Jugendlichen, zwei junge Männer, eine junge Frau – geschätztes Alter zwischen 16 und 19 Jahren. Die hübsche junge Frau trug eine schwarze Maske. Von dem potenziell krebserregenden Stoff „Anilin“, besonders in schwarzen Masken, hatte sie noch nie im Leben gehört. Kein Lehrer und auch sonst niemand hatte sie über diese Gefahr aufgeklärt. Dankbar nahm sie den Hinweis auf und den Tipp, einfach mal selbst nach „Anilin“ zu „googeln“.
Auf der Informationsplattform 24Vita heißt es:
„Besonders schwarz-gefärbte Masken sind laut dem ZDF-Verbrauchermagazin „Wiso“ jedoch nicht für den Alltag geeignet. Sie enthalten den Farbstoff Anilin..
Bisher kann der Stoff von Herstellern ohne Grenzwerte in Alltagsmasken eingesetzt werden. Experten sehen das jedoch kritisch. Denn wird eine Maske sehr lange getragen, kann bereits eine kleine Menge Anilin gesundheitsgefährlich sein.“
Einer der jungen Männer diskutierte sehr engagiert „Pro“ Corona-Maßnahmen. Alles Top aus seiner Sicht. Der Dritte war ruhig und nachdenklich. Er sagte, dass ihm die Spaltung überhaupt nicht gefällt, die wir durch Politik und Medien erleben. Wer sich impfen lassen wolle, solle das tun. Wer das nicht will soll es lassen und auch nicht drangsaliert werden. Er hat es bisher gelassen und Angst, bald nicht mehr ins Fitnessstudio zu dürfen.
Es war eine entspannte, friedliche, höfliche und respektvolle Atmosphäre auf beiden Seiten. Bis aus Richtung Schulhof ein Mann mittleren Alters, angeblich ein Lehrer, herbei gestürmt kam. Strafender Blick in Richtung Schüler. Den Arm hoch mit einer Geste wie „Weg hier“. „Mit „solchen Leuten“ wollt Ihr nicht reden“ herrschte er sinngemäß barsch die verunsicherten jungen Leute an. „Doch“ kam leiser Protest aber sie gingen auf Aufforderung mit gesenktem Kopf mit und verschwanden auf dem Schulgelände. Betreten verboten für alle anderen. Die Gesprächspartner blieben erschrocken und sprachlos zurück.
Die jungen Menschen sollen also angeblich über einen schwerwiegenden medizinischen Eingriff an ihrem Körper selbst entscheiden können aber nicht darüber, mit wem sie reden.
Ist es das, was Politiker immer wieder als „unsere Demokratie“ und „Meinungsfreiheit“ im besten Deutschland, dass es jemals gab, bezeichnen?
Last but not least: Die „Hertener Allgemeine“ berichtete über das jüngste Kind, dass im Rahmen der Aktion geimpft wurde. Ein Junge namens Finley. Er war just an diesem Tag 12 Jahre jung geworden. Für Finley sei die Impfung ein „Geburtstagsgeschenk“, heißt es in einem Video dazu.
Kommentar geschenkt.
Vielleicht denken wir alle in einer ruhigen Stunde einmal darüber nach, welche Verantwortung wir alle haben, welche Vorbilder wir für Kinder sein wollen und welche Welt wir in Ihre Hände legen wollen.
Quellen:
Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte „KRiStA“
Impfteams in Schulen – strafrechtliche Fragen – NetzwerkKRiStA
24Vita
Hertener Allgemeine
Impfgegner sorgen für Polizei-Einsatz an der Rosa-Parks-Schule (hertener-allgemeine.de)
Herten: Geburtstags-Kind Finlay lässt die Impfgegner-Demo kalt (hertener-allgemeine.de)
Das Video
Impfaktion in der Rosa-Parks-Schule in Herten (hertener-allgemeine.de)